Schadensrecht

Schadensrecht
  • Wer einen Schaden erleidet, den ein anderer verursacht hat, hat Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.

  • Dies gilt beim Verkehrsunfall, aber auch bei einem ärztlichen Behandlungsfehler.

  • An Schmerzensgeld und Verdienstausfall denken die meisten Geschädigten sofort. Auch materieller Schaden wie das beschädigte Fahrzeug oder Reparaturkosten werden häufig von der Haftpflichtversicherung des Schädigers schnell reguliert.

  • Damit Ihnen weitere Ansprüche wie der bei erheblichen Verletzungen äußerst werthaltige Haushaltsführungsschaden nicht verloren gehen, unterstützen wir Sie. Bei schweren körperlichen Schäden ist auch an eine lebenslange Rente zu denken, die wir für Sie geltend machen.